Maria Komocar (1889 – 1941)

Über das Leben Maria Komocars (geborene Hasenauer) sind nicht viele Details bekannt. Sie wurde am 24.Mai 1889 [1] entweder in Saalbach oder in Maishofen im Pinzgau geboren. Seit ihrer Heirat mit einem bis dato unbekannten Mann war sie allerdings jugoslawische Staatsbürgerin (Zuständigkeitsgemeinde: Velika-Dolina, Banovina: Dravsna, S.H.S.; heutiges Slowenien). Diesen hatte sie im Jahre 1913 geehelicht. Er war ein im Bezirk Gurkfeld, Krain zuständiger Arbeiter bei der Wildbachverbauung in Zell am See. Ab 1920 hielt er sich allerdings an einem unbekannten Ort in den USA auf. Seither habe Komocar „allein durch ihre Arbeit fünf Kinder erzogen“, wie es in einem Amtsvermerk aus der NS-Zeit heißt. In einem anderen Dokument werden nur vier Kinder erwähnt, wieder ein anderes gibt die Zahl der Kinder als unbekannt an. Über ihre Adresse und ihre genaueren Lebensumstände gibt es nur spärliche Informationen. In einem Dokument vom 21. Dezember 1940 wird das Armenhaus in Saalfelden als ihr ständiger Aufenthaltsort angegeben. Bei diesem dürfte es sich um das Schloss Farmach gehandelt haben.

Am 15. Juli 1938 wurde vom damaligen Bezirkshauptmann von Zell am See ein Abschiebungsbescheid aus dem gleichnamigen Verwaltungsbezirk unterschrieben. Dieser wurde damit begründet, dass sie „eine arbeitsscheue Person“ sei und „kein Einkommen und keinerlei Erwerb nachweisen“ könne und so „die öffentlichen Interessen“ (sic!) gefährde. Komocar legte dagegen Berufung ein und konnte durch Vorweis erbrachter Arbeit die Abschiebung vorerst verhindern.

Pinzgauerin sollte nach Jugoslawien abgeschoben werden

Im September 1938 wurde durch die Bezirkshauptmannschaft Zell am See eine amtsärztliche Untersuchung angeordnet, da ein Gendarmeriebericht vermuten habe lassen, dass sie „geisteskrank“ sei. Ihre Kinder waren zu diesem Zeitpunkt bereits alle bei verschiedenen Dienstgebern beschäftigt. In einem Bericht der Landeshauptmannschaft Salzburg vom 16. Dezember 1938 wurde allerdings in weiterer Folge festgestellt, dass Komocar

„[…]  es nicht [glaubt], verdient zu haben, dass sie als deutsche Mutter von 5 deutschen Kindern […] nach Jugoslawien abgeschoben wird. Nach dem ärztlichen Gutachten ist sie als geistig gesund zu erklären, wenn sie sich auch in den Wechseljahren befindet, welche leicht Reizbarkeit des Gesamtnervensystems hervorrufen.“

Die Behörden stellten dann auch tatsächlich fest, dass es „eine Unbilligkeit“ wäre, sie „aus ihrem Geburtslande in ein fremdsprachiges Land auszuweisen.“

Aufnahme in geschlossene Anstalt

Diese behördliche Feststellung war allerdings nicht von Dauer: Am 7. Februar 1939 gelangte beim Salzburger Bezirksgericht eine „Anzeige von der Aufnahme“ Komocars in eine geschlossene Anstalt ein, dass sie „geistesgestört“ sei. Sie sei von der Deutschen Rettungs-Kolonne Zell am See in die Salzburger Landesheilanstalt für Geistes- und Gemütskranke überbracht worden und ihre Krankheit sei von einem Medizinalrat aus Zell am See bestätigt worden. Dieses Ansuchen wurde am 1. März genehmigt, nachdem am 16. Februar 1938 vom Direktor der Landesheilanstalt Salzburg bestätigt worden war, dass „bei derselben eine auch für Laien offenkundige Geisteskrankheit vorliegt.“ Sie leide „an einem Erregungszustand“ im Rahmen „einer in Schüben verlaufenden Schizophrenie“.

Maria Komocar verblieb in weiterer Folge in der Salzburger Anstalt. So liegt etwa eine Akte vom 3. Oktober 1939 vor, welche bescheinigt, dass „seit der letzten gerichtsärztlichen Untersuchung keine für die Entscheidung wesentliche Veränderung eingetreten sei“. Infolge dessen wurde die Dauer ihres weiteren Aufenthaltes in der Landesheilanstalt als „unbegrenzt“ festgesetzt. Am 12. Oktober 1939 wurde Komocar erneut gerichtsärztlich untersucht, wobei ihr abermals eine Schizophrenie attestiert und ihr Aufenthalt auf unbeschränkte Dauer festgesetzt wurde, da sie nicht fähig gewesen sei, „ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen und ihre Rechte zu wahren.“ Sie sei „örtlich orientiert“ gewesen, die „zeitliche Orientierung“ sei „mangelhaft“ gewesen.

Zwischenzeitlich entlassen

Im Befund wird ferner berichtet: „Sie wisse nicht warum sie hiersei [sic!] sie sei halt ein bi[s]schen übermütig gewesen, habe in der Nacht nicht schlafen können, bei Tag habe man ihr nicht viel angekannt. Abends im Bett sei ihr das Blut in den Kopf gestiegen. Hie r[sic!] gefalle es ihr sehr gut. Mit einem kleinen Au[t]o haben sie mich hierher gebracht [sic!]. Zusammen geschnü[r]rt haben sie mich auch, für eine Verbrecher[i]n haben sie mich gehalten. Sie sei so verschuftet [sic!] worden, sie sei nur so übermütig gewesen. Früher sei sie einmal recht schwermütig gewesen.“

Die vorhandenen Akten geben leider wenig Auskunft über die folgenden Monate, ein späteres Schreiben deutet allerdings darauf hin, dass Maria Komocar wohl zwischenzeitlich wieder aus der Anstalt entlassen worden war, allerdings mit 20. Dezember 1940 wieder in die Anstalt aufgenommen wurde.

Entmündigungsverfahren

Am 7. März 1941 gelangte beim Salzburger Amtsgericht die Nachricht ein, dass „eine Entmündigung [nicht erfolgt sei], das Verfahren wurde seinerzeit eingestellt.“ In einem Dokument vom 14. Februar 1941 wird bestätigt, dass ein Entmündigungsverfahren zu dieser Zeit im Gang war,  wann und aus welchem Grund dieses allerdings begonnen worden war, ist nicht aus den erhaltenen Quellen ersichtlich.

Bei einer erneuten gerichtsärztlichen Untersuchung am 26. März 1941 wurde dieser Befund bestätigt. Es kam hinzu, dass Komocar „Rededrang“ habe und in der Anstalt „lacht und singt“. Sie habe davon berichtet, dass man sie „hereingeschwindelt“ habe, als sie „sich einen Mann gesucht“ habe, der sich als Arzt ausgegeben habe. Auch wird im Befund von Komocar berichtet, dass sie „früher Stimmen gehört“ habe, doch zur Zeit der Untersuchung keine mehr höre. Sie „fühle sich vollkommen gesund, könne jede Arbeit leisten“ und wolle „jede Minute nachhause gehen, weil viel Arbeit sei.“ Dieser Wunsch ging allerdings nicht mehr in Erfüllung. Nur wenige Wochen später, am 21. Mai 1941, wurde Maria Komocar in die Tötungsanstalt Hartheim im Schloss Hartheim in der Nähe von Linz transportiert. Da kein genaues Todesdatum überliefert ist, ist davon auszugehen, dass sie Ende Mai oder Anfang Juni 1941 dort ermordet wurde.

[1] Ein anderes Dokument gibt das Jahr 1899 an. Da dies aber nur in einem einzigen Dokument vorkommt und auch den weiteren Lebensdaten widerspricht (Hochzeit mit 14 Jahren?), ist mit einem Fehler zu rechnen.

Autor*innen: Maximilian Lederer, Florian Eberhard, Daniel Herzog

Quellen und Literatur:

SLA, 1 L 30/1939.

SLA, 1 L 135/1939.

SLA, 1 L 61/1941.

SLA, PRÄ 1938/21a-0338-4367, 1561.

Oskar Dohle, Jacqueline Kowanda (Hg.), Die Rolle der Landesheilanstalt vor, während und nach dem NS-Regime, Salzburg 2024.